111 betrvg Betriebsverfassungsgesetz § Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
95 betrvg (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
15 kschg (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern.
102 betrvg Substitution of works councils consent in case of termination for cause, sec. par. 2a BetrVG By clarifying that the labour court's consent is also required for business establishments without works councils, the legislature has now stipulated an issue which was so far only subject to case law and strengthened the special protection against.
111 betrvg Ist die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber gem. § Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, sie zu ersetzen. Erst wenn diese Ersetzung vorliegt, kann die Kündigung ausgesprochen werden. Hierbei muss § Abs. 2 BGB beachtet werden.
§104 betrvg (Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG) Full citation: Works Constitution Act of 25 September (Federal Law Gazette I, p. ), as amended by Article 6d of the Act of 16 September (Federal Law Gazette p. ) table of contents. Part One General provisions. table of contents. Section 1 Establishment of works councils.
§ 103 betrvg kommentar
Die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 KSchG iVm. § Abs. 1 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats war durch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom März (- 13 TaBV 58/15 -), der mit Zustellung des die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfenden Beschlusses des Senats rechtskräftig geworden war, iSd. § Abs. 2 BetrVG. 15 betrvg Der Beteiligung unterliegende Planung von Arbeitsabläufen wird auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz erweitert (90 Abs. 1 Nr. 3). Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle bei Dissens über Berufsbildungsmaßnahmen; Erweiterung des Vollschutzes vor Kündigungen ehemaliger BR-Mitglieder auch, wenn Betriebsrat nicht (mehr) besteht (§